Rede im Bundestag zu den Funkmikrofon-Frequenzen nach der Digitalen Dividende
Am Donnerstagabend 
Burkhardt Müller-Sönksen
gibt seine Rede beim Präsidium
des Bundestages zu Protokoll habe ich meine Rede zu TOP 27 "Funkmikrofon-Frequenzen nach der Digitalen Dividende" zu Protokoll gegeben. Den kompletten Text meiner Rede können Sie hier nachlesen:
"Die Digitale Dividende ist ein zentraler Bestandteil unserer Breitbandstrategie, weil sie den Telekommunikationsunternehmen eigene wirtschaftliche Anreize gibt, in die flächendeckende Versorgung gerade der ländlichen Regionen mit leistungsfähigen Internetanschlüssen zu investieren. Denn nur wenn neben modernen, leitungsgebundenen Netzen auch leistungsstarke Funktechnologien zum Einsatz kommen, das zur Verfügung stehende Spektrum an Funkfrequenzen also effizient genutzt wird, können die so genannten "Weißen Flecken" im ländlichen Raum Deutschlands geschlossen, und die europäische Strategie eines digitalen Binnenmarkts umgesetzt werden.
Durch die jüngste Zuteilung im August dieses Jahres wurden sowohl ehemals militärisch genutzte Frequenzen, als auch die durch die Umstellung auf digitalen Rundfunk freigewordenen als sogenannte "Digitale Dividende" zur Umsetzung der Breitbandstrategie an die Mobilfunkunternehmen vergeben. Hiervon eingeschlossen waren auch Frequenzen im Bereich 790 bis 862 MHz, die als wichtiges Element einer unterstützenden Frequenzpolitik Engpässe ausgleichen sollen. Noch bis 2015 stehen diese Frequenzen auf Grundlage einer Allgemeinzuteilung der Bundesnetzagentur dem Rundfunk, sowie den Nutzern drahtloser Produktionstechnik, wie eben Funkmikrofonanlagen es sind, zur Verfügung. 

Plenarplan der FDP-Bundestagsfraktion Für den Zeitraum ab 2015 hat die Bundesnetzagentur alternative Frequenzen zur Nutzung durch Funkmikrofontechnik zugeteilt und veröffentlicht. Frequenzen im Bereich von 1785 - 1800 MHz standen ohnehin schon vor der Neuzuteilung an die Mobilfunkunternehmen als Alternative zur Verfügung.
Insofern beugt die Bundesregierung bereits im Vorfeld der tatsächlichen Nutzung durch den Mobilfunk im Jahr 2015 Störungen vor und es bleibt jedem Funkmikrofonbetreiber unbenommen, bei der Bundesnetzagentur sehr kostengünstig Einzelzuteilungen in anderen Frequenzbereichen zu beantragen. Hierfür kommt namentlich der untere UHF-Bereich zwischen 470 - 790 MHz in Betracht, mit Ausnahme von 606 bis 614 MHz. Innerhalb dieses Bereiches können die tatsächlichen Betriebsfrequenzen in dem jeweils zugeteilten Frequenzbereich durch den Zuteilungsinhaber selbst ausgewählt werden, sofern vorrangige Anwendungen, insbesondere der Fernsehempfang, nicht gestört werden.
Damit ist ein wichtiges Ziel erreicht: Die Nutzer drahtloser Produktionstechnik haben auch für den Zeitraum nach 2015 Planungssicherheit bezüglich der Frage, auf welchen Frequenzen drahtlose Mikrofone und andere Bühnentechnik künftig funken dürfen.
Im Übrigen ergab sich auch aus der geltenden Allgemeinzuteilung keinesfalls Bestandsschutz für die bisherigen Nutzer. Denn es ist der Frequenzzuteilung immanent, dass sie nur befristet erfolgt um flexibel auf technische Entwicklungen reagieren zu können.
Allerdings soll den bisherigen Nutzern auch kein Nachteil durch den Wechsel auf andere Frequenzen entstehen.
Bereits im Vorfeld der Frequenzzuteilung zeichnete sich ab, dass einige Rundfunksendeunternehmen und Sekundärnutzer, nämlich insbesondere Kultur- und Bildungseinrichtungen, ihre Technik umrüsten oder sogar gänzlich erneuern müssen, weil ihre Technik sich nicht in einen anderen Frequenzbereich umschalten lässt.
Wir unterstützen ausdrücklich die Zusage seitens des Bundeswirtschaftsministeriums, in diesen Fällen eine Zuwendung nach § 23 BHO zu gewähren.
Diese Zusage war aber bereits ein wesentlicher Bestandteil des Kompromisses mit den Ländern zur Bundesratsentscheidung über die Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung, so dass die Frage ?ob? es Entschädigungen geben wird, längst entschieden ist: Der Bund wird die Umstellungskosten insbesondere der Kultur- und Bildungseinrichtungen in angemessener Form tragen.Was in diesem Zusammenhang angemessen ist, ist naturgemäß umstritten.Die Höhe der Zuwendungen wird derzeit zwischen Bund und Ländern verhandelt. Wir haben bereits bei der Beratung der vorliegenden Anträge im Kulturausschuss deutlich gemacht, dass Nachteile gerade für Kultur- und Bildungseinrichtungen vermieden werden müssen.
Angesichts der Bemühungen aller Ressorts, den Haushalt zu konsolidieren, werden wir aber weder das Füllhorn, noch die Gießkanne ausschütten. Vielmehr fordern wir von den betroffenen Einrichtungen den konkreten Kostennachweis und interpretieren die dem Antrag der Linksfraktion zu Grunde liegenden Zahlen als Hoffnung auf umfassende Sanierungszuschüsse. Denn aus Gesprächen mit Betroffenen kann ich berichten, dass viele Einrichtungen auf die Umrüstungen eingestellt sind und entsprechende Rücklagen gebildet haben. Deren Nachteile durch die nötigen vorzeitigen Neuinvestitionen sollen mit den geplanten Zuwendungen ausgeglichen werden, ohne sie aus ihrer betriebswirtschaftlichen Verantwortung für die Instandhaltungskosten zu entlassen. Insofern fordern wir als Voraussetzung einer Zuwendung den Nachweis, dass die betroffene Einrichtung ihre Technik nur auf Grund der Frequenzzuteilung umrüsten muss, obwohl sie im Übrigen funktionstauglich ist.
Derzeit erarbeitet eine Arbeitsgruppe von Bundeswirtschaftsministerium und Bundesfinanzministerium mit den Ländern ein Verfahren der Kostenermittlung. Wir wollen dieser Arbeitsgruppe nicht vorgreifen und insbesondere keine Vorfestlegung auf die Ermittlung des Buchwerts treffen. Dies wäre ohnehin nur bei gewerblichen Nutzern möglich; es gibt aber auch eine Reihe von nicht gewerblichen Nutzern (Amateurtheater, kirchliche Einrichtungen u.ä.), für die eine solche Kostenermittlung nicht anwendbar wäre. Die Kostenermittlungsmethode muss vielmehr auf alle Nutzer gleichermaßen anwendbar sein.
Im Ergebnis kann nur eine Kostenerstattung von kausalen Kosten der Umstellung erfolgen; eine Überkompensationen gilt es dabei zu vermeiden.










