Neuer Name für alte GEZ-Gebühr ist purer Etikettenschwindel
Die Entscheidung der Ministerpräsidenten ist mutlos und kurzsichtig, weil die alte ungeliebte GEZ-Gebühr unter neuem Etikett erhalten bleibt. Statt der Schnüffelei in den privaten Haushalten endlich ein Ende zu bereiten, wird nun sogar ermittelt, wer mit wem Tisch und Bett teilt. Das ist purer Etikettenschwindel. Eine auf die Anzahl der Mitarbeiter bezogene Betriebsstättenabgabe konterkariert die Bemühungen der Bundesregierung, Arbeitsplatzkosten niedrig zu halten. Ich halte sie für verfassungsrechtlich bedenklich.
Aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger ist die Abschaffung der GEZ ein zentrales Element bei der Neuordnung der Rundfunkfinanzen, da die GEZ mit ihrem großen, kostenintensiven Verwaltungsapparat und den fragwürdigen Ermittlungsmethoden ihrer Mitarbeiter bei ihnen keinen Rückhalt hat. Durch die Einführung der Medienabgabe könnte die GEZ abgeschafft werden, weil ihr Einzug beim Einkommenssteuerpflichtigen treuhänderisch, also staatsfern, durch die Finanzämter erfolgen könnte. Den Finanzämtern liegen die Informationen über die Einkommensteuerpflicht jedes Bürgers ohnehin vor. Die Haushalts- und Betriebsstättenabgabe bräuchte hingegen nach wie vor ein Ermittlungs- und Einzugsorgan. Denn ob eine Scheinwohngemeinschaft, oder ein Erst- oder Zweiterwerb tatsächlich vorliegt, muss für jeden Einzelfall ermittelt werden. Diese Problematik ist unter dem Stichwort ?Bedarfsgemeinschaft? im Sozialrecht altbekannt und führt dort zu zahlreichen Gerichtsverfahren. Im Ergebnis würde also auch die Haushalts- und Betriebsstättenabgabe auf den GEZ-Apparat zurückgreifen, was dauerhaft zu noch weniger Akzeptanz für den öffentlich-rechtlich Rundfunk als Institution führen dürfte.
Die Medienabgabe würde pro einkommenssteuerpflichtiger Person nur einmal erhoben, egal ob diese Person angestellt, selbstständig, oder im Nebenerwerb tätig ist, im Urlaub, oder im Krankenhaus ist, oder einen Zweitwohnsitz hat. Damit entspricht sie tatbestandlich exakt der Forderung von Prof. Kirchhof, eine Rundfunkabgabe nicht länger an das Empfangsgerät, sondern unmittelbar an die Person als möglichem Empfänger des Rundfunkprogramms zu binden. Dem wird die Haushalts- und Betriebsstättenabgabe selbstredend nicht gerecht, weil deren Anknüpfungspunkt gerade nicht die empfangende Person, sondern der Haushalt, bzw. die Betriebsstätte ist.
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Joujou / pixelio.de Die Medienabgabe richtet sich also klar an die einzelne abgabepflichtige Person. Hingegen bleibt bei der Haushalts- und Betriebsstättenabgabe unklar, wer der originäre Gebührenschuldner sein soll. In Betracht kommen sowohl der Mieter oder Eigentümer, als auch der tatsächliche Bewohner. Es droht neben doppelter Inanspruchnahme ein großer bürokratischer und datenschutzrechtlich fragwürdiger Ermittlungsaufwand.
Das FDP-Modell einer Medienabgabe ist gegenüber der Haushalts- und Betriebsstättenabgabe vorzuziehen, weil die Medienabgabe niedriger, einfacher, unbürokratischer und gerechter ist.
Die Ministerpräsidenten haben sich bei ihrer Entscheidung für die Haushalts- und Betriebsstättenabgabe vollkommen von ARD und ZDF vereinnahmen lassen. Bei den öffentlich-rechtlichen knallen dieser Tage sicherlich die Korken, weil ihnen bisher das schon sehr einträgliche System GEZ durch die Haushalts- und Betriebsstättenabgabe noch erweitert wird. Die GEZ-Gebühr knüpft bereits an Haushalt und Betriebsstätte an, wird derzeit aber durch das Tatbestandsmerkmal Empfangsgerät eingeschränkt. Mit der Haushalts- und Betriebsstättenabgabe würde diese Einschränkung wegfallen, weshalb sie nicht mehr ist als die bisherige GEZ-Gebühr ohne einschränkendes Tatbestandsmerkmal. Deshalb werden zukünftig mehr Menschen höhere Gebühren zahlen müssen.










