Mitgliederentscheid
Grundsätzlich kann ein Mitgliederentscheid nur auf Antrag der Vorstände oder der Parteitage von mindestens fünf Landesverbänden, einem Drittel der Kreisverbände oder 5 Prozent der Mitglieder der FDP durchgeführt werden. Der Bundesvorstand hat das Recht, einen Alternativantrag zur Abstimmung zu stellen und den Zeitraum des Verfahrens festzulegen. Sollte mindestens eine der Voraussetzungen für einen Antrag erfüllt werden, sendet die Bundespartei die Abstimmungsunterlagen einschließlich der Antragstexte an alle Parteimitglieder.
Nun ist der dritte Mitgliederentscheid in der Geschichte der FDP ist eingeleitet. Jetzt kommt es auf Sie an. Jedes Mitglied ist aufgefordert, von diesem Privileg Gebrauch zu machen.
Um sich zu informieren und eine Meinung zu bliden schauen Sie auf die Internetseite zum Thema: http://mitgliederentscheid.fdp.de/
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