FDP schützt Verbraucher vor Kostenfallen im Internet
Berlin / Hamburg - Besserer Schutz bei Einkäufen im Internet – Der Deutsche Bundestag hat heute ein Gesetz zur Bekämpfung von Kostenfallen im Internet verabschiedet. Auf Initiative von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sagen die Liberalen Abzocke im Netz künftig den Kampf an. Kostenfallen sollen für Verbraucher besser kenntlich werden.
Bislang war der Schutz von Verbrauchern vor Kostenfallen im Internet noch nicht bei allen Angeboten gut gelöst. Hinweise auf kostenpflichtige Angebote wurden von unseriösen Anbietern teils gut versteckt. Schnell konnte ein Internetnutzer einen versehentlichen Kauf tätigen, der vom Kunden vor dem Bildschirm so gar nicht beabsichtigt war. Nur kurz den Routenplaner ausdrucken und unfreiwillig ein 24-Monate-Abo abschließen – Kosten und Ärger inklusive. Die Zahl der Opfer von Kostenfallen im Internet hatte sich stetig vergrößert. Tricksereien sollen zukünftig nicht mehr so leicht möglich sein. Der Deutsche Bundestag schiebt den Täuschungen im Internet nun einen Riegel vor.
Verbraucher muss Zahlungsverpflichtung bestätigen
Dem Gesetz zufolge müssen Unternehmen bei Online-Bestellungen ihre Kunden künftig über den Gesamtpreis des Einkaufs informieren, und zwar unmittelbar vor dem letzten Bestellschritt am Bildschirm, noch vor dem Absenden. Die Informationen dazu sollen für den Internetbenutzer klar und verständlich hervorgehoben werden. Ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag kommt nur dann zustande, wenn der Kunde ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Werden diese Voraussetzungen nicht eingehalten, ist der Verbraucher auch nicht an den Vertrag gebunden. Damit schützt die FDP Verbraucher vor Kostenfallen.










