Der Bundestag entscheidet sich für die Zulassung der PID in engen Grenzen
Ein halbes Jahr lang haben wir hier im Bundestag und mit vielen Bürgern in Hamburg intensive Gespräche darüber geführt, ob und in welchem Maße die Präimplantationsdiagnostik zugelassen werden soll. Drei unterschiedliche Gesetzesentwürfe standen am Donnerstag der letzten Woche zur Wahl. Einer sprach sich für ein Verbot und zwei für die Erlaubnis unter strengen Auflagen aus. Bei der Abstimmung war jeder Abgeordnete ausschließlich Gewissen gepflichtet. Auf die für sonst übliche Abstimmungsempfehlung der Fraktionen wurde bewusst verzichtet.
Der Gesetzentwurf, der die Mehrheit der Stimmen erhielt und für den auch ich gestimmt habe, erlaubt die PID jenen Eltern, die eine Veranlagung zu einer schwerwiegenden Erbkrankheit haben. Eine Ethik-Kommission soll zuvor entscheiden, ob die Eltern eine schwerwiegende Erbkrankheit in sich tragen oder ob mit einer Tot- oder Fehlgeburt zu rechnen ist. Ausschlaggebend für unsere Entscheidung war, dass eine schwere Erbkrankheit eines Embryos ohne die PID zu einer späteren Abtreibung mit massiven psychischen Belastungen für die Eltern führen könnte. Durch die vorherigen Untersuchung kann den Eltern die Entscheidung für ein Kind erleichtert werden. Durch eine Zulassung der PID in engen Grenzen bieten wir den Menschen in Notsituationen eine Entscheidungsfreiheit.
Ein sehr gute Zusammenfassung der Debatte finden Sie auf der Internetseite der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.









